Die Vorlage «Überwachung von Versicherten» will Sozialversicherungen ermächtigen, zur Abklärung von Leistungsansprüchen als letztes Mittel auch Observationen durchzuführen. So wie das bis vor kurzem noch möglich war … und erfolgreich praktiziert wurde. Seit 2009, als die IV-Stellen ihr Konzept zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs einführten, sparten sie rund acht Millionen Franken pro Jahr ein, davon zwei Millionen dank Observationen. Von den präventiv ersparten Beträgen ganz zu schweigen. Und kein einziges Gerichtsurteil kam zum Schluss, dass die durchgeführte Observation unverhältnismässig gewesen sei.
Für mich ist klar: Wer von der Allgemeinheit Geld bekommt, bei dem darf auch genauer hingesehen werden. Umso mehr, als der Schutz der Privatsphäre mit der vorliegenden Initiative mehr als gewährleistet ist. Erstens ist eine Observation nur erlaubt, wenn ein Verdacht auf unrechtmässigen Leistungsbezug besteht. Zweitens müssen technische Hilfsmittel vorgängig von einem Richter bewilligt werden. Und drittens darf eine Person nur von einem allgemein zugänglichen Ort aus observiert werden. Oder wenn sich diese selber an einem solchen Ort befindet. Kurz: Die Vorlage ist gerecht und spart erst noch viel Geld. Abgesehen davon, dass eine sorgfältige Abklärung auch den rechtmässigen Rentenbezügern zugutekommt, werden sie doch durch ungerechtfertigt bezogene Versicherungsleistungen ebenfalls in Verruf gebracht. Deshalb sage ich am 25. November überzeugt Ja.
Thomas Meier, Unternehmer, Schenkon
Aktuell
Mehr Gerechtigkeit, weniger Sozialkosten

Die Initiative «Überwachung von Versicherten» soll Sozialversicherungen ermächtigen, zur Abklärung von Leistungsansprüchen als letztes Mittel auch Observationen durchzuführen. Die Vorlage, über die wir am 25. November abstimmen, ist gerecht und spart erst noch viel Geld.